Kauf steht für:
- Erhalt des Eigentums an einer Sache (oder der Inhaberschaft an einem Recht) gegen Bezahlung bzw. (insbesondere in der juristischen Fachsprache in Deutschland) der darauf gerichtete Vertrag (Kaufvertrag) .
Eigentum und Besitz werden sprachlich oft gleichgesetzt, sind jedoch im juristischen und ökonomischen Kontext streng von einander zu unterscheiden. So kann ein Gegenstand sich vorübergehend oder auf Dauer im Besitz einer anderen Person als des Eigentümers befinden (zum Beispiel bei einer Mietwohnung). Daneben wird der Begriff des Eigentums umgangssprachlich auch für das Objekt des Eigentums verwendet ("Das ist mein Eigentum.").
Der Begriff Eigentum wird meist nur in Gesellschaften oder Populationen gebraucht, in denen es eine rechtliche Unterscheidung von Eigentum und Besitz gibt. Den früheren Inuit-Populationen war beispielsweise der Begriff des Eigentums unbekannt. In sogenannten realsozialistischen Ländern hingegen gab und gibt es oft eine sprachliche, aber weder eine rechtliche Unterscheidung von Eigentum und Besitz, noch wiesen die in diesen Ländern als Eigentum ausgewiesenen Sachen die für das Eigentum charakteristischen ökonomischen Operationsmöglichkeiten (Beleihung, Pfändung, Vermietung, Verpachtung etc.) auf, es handelte sich dabei also stets um Besitz im engeren Sinne.
Außerdem kann unterschieden werden zwischen Privateigentum, Kapital, Vermögenswert, Gebrauchswert und Tauschwert von Eigentum.